Arbeitsentgelt

Gehalt, Lohn, Entgelt

Das Arbeitsentgelt beschreibt die Schulden des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer, die in Form einer Leistung, meist einem Geldbetrag, gezahlt wird. Das „Entgelt“ hat dabei nichts mit dem Geld zu tun, sondern mit dem Verb „entgelten“, was so viel wie „vergüten“.


Arbeitsentgelt 


Allgemeine Informationen zum Begriff 

Das Arbeitsentgelt beschreibt die Schulden des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer, die in Form einer Leistung, meist einem Geldbetrag, gezahlt wird. Das „Entgelt“ hat dabei nichts mit dem Geld zu tun, sondern mit dem Verb „entgelten“, was so viel wie „vergüten“.

Man unterscheidet historisch und umgangssprachlich zwischen dem 

  • Gehalt (des Angestellten) und dem
  • Lohn (des Arbeiters).
 

In Tarifverträgen und in der Gesetzgebung ist diese Unterscheidung allerdings weitesgehend aufgehoben, es wird nur noch von Arbeitsentgelt gesprochen. Umgangssprachlich werden alle Begriffe gleich genutzt, es gibt die so genannten „Stundenlöhne“ und „Lohnkosten“, die sich aber auch universell auf das Entgelt beziehen. 
 


Die Entgelthöhe 

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit erlaubt es dem Arbeitgeber das Gehalt (wird in diesem Fall auch universell vom Autor im Artikel genutzt) frei zu bestimmen, solange es keinen gesetzlich vereinbarten Mindestlohn gibt. Einfluss auf das Entgelt hat die Marktsituation, die Qualifikation, die Verantwortung, die Belastung und die Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer arbeitet. 

Gesetzlich werden Missstände zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern befürchtet, die sich in Niedriglöhnen herauskristallisieren. Darum werden die staatlichen Maßnahmen zum Mindestentgelt gegeben. Ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers um 1/3 niedriger als der Durchschnittswert des Berufsbildes, so ist die vertragliche Entgeltreglung nichtig und wird als sittenwidriger Niedriglohn eingeschätzt. Die Regelung ist damit ungültig. 

Geschlechtsspezifische Gehälter, wie die Leichtlohngruppen, die früher gerne für Frauen verwendet wurden, sind heute rechtlich als Diskriminierung eingeschätzt und somit nicht mehr aktuell. Trotz alledem ist die Abweichung der Gehälter in Ost- und Westdeutschland noch erstaunlich groß. Vor allem typische „Männerarbeit“ ist betroffen – hier werden im Osten Frauen 30%, im Westen noch 23% schlechter entlohnt als Männer. 

Die Höhe des Entgeltes wird in einem staatlichen Tarifregister gespeichert. Dieses Register ermöglicht den Einblick in die Arbeitsentgelthöhen anderer Berufsbilder und wird vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bund verwaltet. 

Im Krankheitsfall bzw. einer Arbeitsunfähigkeit wird dem Arbeitnehmer bzw. Arbeiter eine Entgeltfortzahlung gewährleistet. 
 

Das Bruttogehalt stellt das gesamte vereinbarte Entgelt dar. Um das Nettogehalt zu erfahren, also die tatsächlich Ausschüttung am Monatsende, müssen einige Abzüge eingerechnet werden. 

Das Finanzamt bekommt: 

  • Lohnsteuer (Einkommenssteuer-Vorauszahlung)
  • Solidaritätszuschlag (Solidaritätsbeitrag)
  • Kirchensteuer gegebenenfalls
 
 

Sozialversicherungsabgaben (Sozialbeiträge): 

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
 

Weiterhin muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn auch noch die Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben zahlen und bruttolohnabhängige Versicherungen tragen muss. Dazu zählt auch das Muttergeld. Weiterhin fallen jährliche Zahlungen an die jeweilige Berufsgenossenschaft an. Der Lohnaufwand liegt damit also bei 20-25% über dem Bruttolohn, der fast 200% des Nettolohns ausmacht. 
 

Abrechnung 

Das Arbeitsentgelt, der Lohn bzw. das Gehalt, kann nach verschiedenen Kriterien ausgezahlt bzw. vereinbart werden. 
 

  • Jahresgehalt: Das Jahresgehalt ist in der Regel Geschäftsführern oder leitenden Angestellten vorbehalten. Es wird ein Jahresgehalt vereinbart, von dem monatlicher allerdings Anteile ausgeschüttet werden. Oft ist das Jahresgehalt nicht mehr als eine Prestigeangelegenheit, als ein wahrer Unterschied zum Monatsgehalt
  • Monatsgehalt: Ein Betrag wird für jeden Monat ausgehandelt. Dieser gilt für jeden Monat gleich und wird nicht durch die Anzahl der Sonn- und Feiertage bestimmt
  • Stundenlohn: Eine Abrechnung der geleisteten Arbeit auf Stundenbasis mit eigenem Stundenlohn. Auch Urlaubsentgelt oder Feiertagsentgelt wird auf Stundenbasis errechnet, die Ausschüttung erfolgt meist monatlich
  • Akkord- oder Stücklohn: Das Entgelt richtet sich nach der fertig gestellten Stückzahl, für Urlaub oder Krankheit werden Durchschnittswerte berechnet
  • Pauschalentlohnung: Ein Projekt wird eigenständig und ohne weitere Tarifvereinbarungen entlohnt. Diese Lohnart ähnelt selbstständigen Einkünften am meisten
  • Provisionsentlohnung: Die Provision ist eine Umsatzbeteiligung, die ein unselbstständiger Handelsvertreter erhält. In der Regel wird dies zusätzlich zu einem Festbetrag (Fixum) gezahlt. Die Provisionsentlohnung bezieht sich heute in der Regel nicht mehr auf den Umsatz, sondern auch am Deckungsbetrag, der durch den Umsatz erwirtschaftet wurde. So wird gewährleistet, dass die Kopfkonditionen nicht zugunsten des Kunden verbessert werden, um mehr Umsatz zu generieren
  • Umsatzabhängiges Arbeitsentgelt: Hier wird eine direkte Umsatzbeteiligung ausgeschüttet (z.B. Taxifahrer)
 

Unterschieden wird zwischen dem Gehalt, dem monatlich gleich bleibenden Festbetrag (unabhängig von Prämien) und dem Lohn, dem aus dem Stundenlohn variierenden Monatsbetrag, unterschieden. 

Zuschläge zum Entgelt 

Zu dem Grundgehalt können zusätzliche Ausschüttungen berechnet werden, wie zum Beispiel die oben genannten Provisionen. Andere Sonderzahlungen sind das beliebte Weihnachts- und das wohl noch beliebtere Urlaubsgeld.

Andere Vorteile können geldwerte Vorteile oder Deputate sein, aber auch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Aktiengesellschaften bieten außerdem oft gewinnabhängige Prämien an, die auf Höhe der jeweiligen Dividende berechnet wird. 
 

Sonderformen der Entgeltabrechnung 

In der Regel ist das Entgelt ein monatlich gleich bleibender Betrag. Die Errechnung des Gehalts kann allerdings auf verschiedenen Grundlagen beruhen: 

  • Der Zeitlohn richtet sich nur nach der Dauer der Arbeitszeit
  • Bei Akkordlohn lautet die Devise: Je höher die Arbeitsleistung, desto höher das Entgelt. Die Auszahlung erfolgt nach fertiggestellten Teilen, nicht nach der Arbeitszeit
  • Prämienlohn ersetzt immer häufiger den Akkordlohn, da die Automatisierung an die Stelle der Arbeitskräfte tritt. So entsteht der Prämienlohn.
 

        Der Prämienlohn bezieht sich vor allem auf „Leistungen qualitativer Art“ und wird gezahlt, wenn:

      • Vorgabezeiten unterschritten werden
      • die zulässige Ausschussquote unterschritten wird
      • verkürzte Wartezeiten durch ideale Nutzung der Betriebsmittel entstehen
      • Energie oder Materialien gespart werden
 
Die Ausschüttung, die auf einer Normalleistung berechnet wird, heißt für den Arbeitnehmer Prämie, wird aber unter dem Arbeitnehmer und dem Betrieb aufgeteilt (anders als beim Akkord). 
 


Fälligkeit des Entgeltes 

Laut deutscher Gesetzgebung ist das Gehalt in der Regel im Nachhinein, also am Monatsende, auszuschütten. Nur noch selten werden Zahlungen in der Monatsmitte oder am Monatsanfang (Beamte) vorgenommen. 
 

Betriebs- und Volkswirtschaftliche Einordnung des Entgeltes 

Volkswirtschaftlich gesehen werden alle Ausgaben als „Löhne“ (alle Zahlungszuströme eine Volkswirtschaft) bezeichnet. Unterschieden wird zwischen Brutto- und Nettolöhnen unterschieden, weiterhin auch zwischen Effektivlohn und Tariflohn unterschieden. Der Effektivlohn unterscheidet sich vom Tariflohn durch freiwillige Mehrleistungen, wie Überstundenzuschläge. 

In der Betriebswirtschaftslehre gilt in Bezug auf Unternehmen oder Produkte ähnliches, die Gehälter machen hier Gemeinkosten, als Teil der gesamten Lohnkosten, aus. 
 

Weitere Bezeichnungen für Arbeitsentgelt oder ähnliche Ausschüttungen 

Neben dem Begriff des Arbeitsentgeltes sind weitere Bezeichnungen im Umlauf, wie Gehalt und Lohn, die bereits beschrieben wurden: 

  • Besoldung (Bezüge) --> Preise für Dienstleistungen von Beamten nach dem geltenden Alimentationsprinzip
  • Sold --> Bezahlung eines Wehrdienst- oder Zivildienstleistenden
  • Gewinn --> Einkommen aus Kapitalanlage
  • Honorar --> Preise für freie Mitarbeiter, wie z.B. Dozenten oder Journalisten, aber auch Gutachtern oder Ärzten
  • Gebühren --> Preis für die Arbeit von Anwälten oder Notaren, aber auch freiberuflichen Architekten
  • Heuer --> Lohn eines Seemanns
  • Provision --> Beteiligung am Umsatz bzw. am Deckungsbetrag, Lohn für Handelsvertreter
  • Aufwandsentschädigung --> Erstattung von Auslagen
  • Tantieme --> Unternehmensergebnisabhängige Zusatzzahlungen
  • Gage --> Künstlergehalt
  • Diäten --> Mitglieder des Bundestages oder Landtages/Senat
  • Courtage --> Makler
 

Ebenfalls hierzu kann der kalkulatorische Unternehmerlohn gezählt werden. Dieser wird allerdings nicht ausgeschüttet, sondern wird kalkulatorisch eingerechnet, wenn ein Unternehmer in seinem Unternehmen arbeitet. 



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Erik Preusker

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