ANWENDUNG PSA gegen Absturz „Gerüstbauarbeiten“ BGR 168
Sicherung gegen Absturz beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
Beurteilung von Gefährdungen im Gerüstbau
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| Abb. Quelle Bau-BG |
Beim Auf-, Um- und Abbau unterliegen Beschäftigte insbesondere der Gefährdung durch Absturz. Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung müssen vor Umsetzung der Arbeiten ermittelt und beurteilt werden, um durch geeignete Maßnahmen eine angemessene Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten.
Gefährdungsermittlung bei Arbeiten nach BGR 168
Bei der Ermittlung der Gefährdung feststellen, ob Beschäftigte über Kanten (Außen-, Innen- und Stirnseiten) abstürzen können.
Bei der Bewertung der Gefährdung sind zu beachten:- Absturzhöhe
- horizontaler Abstand zu festen Bauteilen
- Beschaffenheit der Aufschlagfläche
Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Gerüsten
Kollektive Schutzmaßnahmen sind vorrangig vor individuellen Schutzmaßnahmen zu behandeln!
Rangfolge kollektiver Schutzmaßnahmen:
·
Absturzsicherungen als technische Maßnahmen, z.B. Montagesicherheitsgeländer (MSG) oder Seitenschutz. · Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen
Schutzeinrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter eingesetzt werden z.B. Schutznetze.
Beim Aufbau und Umbau von kollektiven Schutzmaßnahmen bzw. des Gerüstes selbst ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz BGR 198/199 zu verwenden.
Hierbei muss der Anwender einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben, welcher jährlich, im Rahmen einer Wiederholungsunterweisung (1 Tag) , aufgefrischt werden muss.
Quellen und weitere Informationen:






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