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Absturzsicherung BGR 198, 199 im Gerüstbau nach BGR 168

Anwendung Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ( PSA gg. Absturz) im Gerüstbau


ANWENDUNG PSA gegen Absturz „Gerüstbauarbeiten“ BGR 168

Sicherung gegen Absturz beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten

 

Beurteilung von Gefährdungen im Gerüstbau 

Abb. Quelle Bau-BG 

Beim Auf-, Um- und Abbau unterliegen Beschäftigte insbesondere der Gefährdung durch Absturz. Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung müssen vor Umsetzung der Arbeiten ermittelt und beurteilt werden, um durch geeignete Maßnahmen eine angemessene Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten.

Gefährdungsermittlung bei Arbeiten nach BGR 168

Bei der Ermittlung der Gefährdung feststellen, ob Beschäftigte über Kanten (Außen-, Innen- und Stirnseiten) abstürzen können.

Bei der Bewertung der Gefährdung sind zu beachten:
  • Absturzhöhe
  • horizontaler Abstand zu festen Bauteilen
  • Beschaffenheit der Aufschlagfläche

Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Gerüsten

Kollektive Schutzmaßnahmen sind vorrangig vor individuellen Schutzmaßnahmen zu behandeln!

Rangfolge kollektiver Schutzmaßnahmen:

·
Absturzsicherungen als technische Maßnahmen, z.B. Montagesicherheitsgeländer (MSG) oder Seitenschutz.
· Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen

Schutzeinrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter eingesetzt werden z.B. Schutznetze.

Beim Aufbau und Umbau von kollektiven Schutzmaßnahmen bzw. des Gerüstes selbst ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz BGR 198/199 zu verwenden.
Hierbei muss der Anwender einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben, welcher jährlich, im Rahmen einer Wiederholungsunterweisung (1 Tag) , aufgefrischt werden muss.
 
 
Quellen und weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 1203 "Befähigte Personen"

TRBS 2121 "Absturz"

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR A1 "Grundsätze der Prävention"BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

BGR 199 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"

BGI 663 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten"

 

 

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Zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 13:00.

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