ABSTURZGEFAHR
Die Systeme dürfen nur von speziell unterwiesenen Personen genutzt werden. Die Unterweisung muß vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen.
siehe: Abschnitt Allgemeine Regeln
Systemübersichten und Ausbildungsordnung
Höhenarbeiter (mit Absturzsicherung BGR 198 199):
notwendige Ausbildung z.B.:
Grundlehrgang Anwendung PSA gegen Absturz 1 bzw. Grundlehrgang "Steigen und Retten"
- Gerüstbauer, Dachdecker, Stahlbau (2 Tage)
- Mobilfunk-, Mast- und Windenergieanlagen (2 Tage)
- Veranstaltungstechniker (auch Elemente Seilzugangstechnik, daher 5 Tage)
Seilzugangstechniker (Industrie und Handwerk):
notwendige Ausbildung z.B.
- Lehrgang SZT 1: Seilzugangstechnik Grundkurs Höhenarbeiter
- Lehrgang SZT 2: Seilzugangstechnik Aufbaukurs Höhenarbeiter
- Lehrgang SZT 3: Aufbaulehrgang für Seilzugangstechnik für Aufsichtsführende
Seilklettertechniker (Baumpflege bzw. Forst):
bitte anklicken:
notwendige Ausbildung z.B.
- Lehrgang SKT A: Basiskurs Seilklettertechnik / Baumklettern
- Lehrgang SKT B: Aufbaukurs Seilklettertechnik / Baumklettern
Höhenrettung (freiwillige Feuerwehr):
zusätzlich wird ein langes Seil zur Selbst- und Fremdrettung mitgenommen.
mehr Infos: Absturzsicherungstraining freiw. Feuerwehr
Höhenrettungsgruppe (Berufsfeuerwehr):
notwendige Ausbildung z.B.:
Die Ausbildung findet ausschließlich im Rahmen einer umfassenden Schulung durch die Feuerwehr selbst statt.
Ausbildungsstandorte sind z.B.
- Heyrothsberge (Sachsen Anhalt)
- (bitte ergänzen)
Bergwacht (Bergrettung):
notwendige Ausbildung z.B.:
Die Ausbildung findet ausschließlich im Rahmen einer umfassenden Schulung durch die Feuerwehr/ Bergwacht selbst statt.
Ausbildungsstandorte sind z.B.
- (bitte ergänzen)
Allgemeine Hinweise der Berufsgenossenschaft Bau zur An- und Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
nach BGG 198, 199
PSA gegen Absturz umfaßt Systeme, die Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen bewahren oder abstürzende Personen sicher auffangen sowie eine sichere Rettung gewährleisten.
Gemeinsamkeiten für alle Länder:
Für alle fünf Systeme gilt gleichermaßen:
Unterschiede in den einzelnen Ländern:
PSA gegen Absturz kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Einsatz von kollektiven Absturzsicherungen (z. B. Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist und Auffangeinrichtungen wie Fanggerüste, Dachfanggerüste oder Schutznetze unzweckmäßig sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn deren Bereit- oder Herstellung sowie deren Beseitigung mit größeren Gefahren verbunden sind als die durchzuführende Arbeit.
Es gilt also der Grundsatz: Der Einsatz von kollektiven (technischen) Sicherungsmaßnahmen hat Vorrang vor der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
Zum Einsatz kommen fünf unterschiedliche Systemarten:
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| 4. Auffangsystem zur Verhinderung eines Absturzes, indem die abstürzende Person aufgefangen wird | |||
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| 5. Rettungssystem, mit dem eine Person sich selbst retten kann oder durch einen Retter aus einer Höhe oder Tiefe gerettet werden kann |
Gemeinsamkeiten für alle Länder:
Für alle fünf Systeme gilt gleichermaßen:
- Einsatz nur für kurzzeitige Arbeiten
- Für die mit ihren Bestandteilen eingesetzten Systeme muß eine Konformitätserklärung und eine Benutzerinformation des Herstellers vorliegen.
- PSA gegen Absturz muß mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
- Die Systeme dürfen nur von speziell unterwiesenen Personen genutzt werden. Die Unterweisung muß vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen.
- Für die Benutzung von PSA gegen Absturz muß der Unternehmer eine Betriebsanweisung erstellen.
- PSA gegen Absturz ist vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen.
- Der Unternehmer muß PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen lassen.
- Die einzelnen Bestandteile der Systeme müssen miteinander kompatibel sein.
- Zur eindeutigen Identifikation ist PSA gegen Absturz gut lesbar und dauerhaft gekennzeichnet. Jeder lösbare Bestandteil enthält mindestens folgende Angaben:
- Typenbezeichnung
- Herstellungsjahr
- Name, Zeichen des Herstellers oder des Lieferanten
- Serien- oder Herstellnummer des Bestandteiles.
Unterschiede in den einzelnen Ländern:
- In Deutschland muß die Anschlageinrichtung für mindestens 6,0 kN (Seilzugangstechnik 10 kN)bemessen sein.
- In Dänemark ist die Einsatzdauer von PSA gegen Absturz auf maximal 4,0 Stunden begrenzt.
- In Dänemark ist der Einsatz von PSA gegen Absturz an Verkehrswegen, Baugruben und Gräben sowie auf Leitern nicht zulässig.
- In Griechenland ist die Einsatzdauer von PSA gegen Absturz auf maximal einen Tag begrenzt.
- In Luxemburg und den Niederlanden ist der Einsatz von PSA gegen Absturz auf Leitern möglich
Quelle: Leitfaden zur Absturzsicherung der Berufgenossenschaft BAU









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