2002 und 2007 erfuhren die zuvor oft etwas zähen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union eine historische Veränderung. Nachdem am 1. Juni 2002 bereits das Abkommen bezüglich Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU/EFTA in Kraft getreten war, fielen fünf Jahre später für die Bürger der 15 „alten“ EU-Staaten alle noch bestehenden Zugangsbeschränkungen. Seither gilt: Wer in der Schweiz eine Arbeitsstelle findet, darf auch in der Schweiz leben und wohnen. Ein Angebot, das rege genutzt wird, wie die aktuelle Ausländerstatistik der Schweizer Bundesbehörden beweist. In den letzten 12 Monaten verlegten nämlich knapp 77 000 Menschen ihren Wohnsitz in die Schweiz, davon stammen gut 70 000 Menschen aus den 15 „alten“ EU-Ländern. Wenig überraschend stellen die Zuwanderer aus Deutschland mit gut 36 000 Personen das weitaus grösste Kontingent, dahinter folgen Portugal (14 000) und Frankreich (9000), Grossbritannien (3700) und Österreich (1700) als weitere wichtige Herkunftsländer.
Für viele der Einwanderer ist die Schweiz zwar noch nicht gleichbedeutend mit dem Land, in dem Milch und Honig fliesst, aber sie bietet ihnen gut bezahlte Arbeitsplätze, eine hohe Lebensqualität und soziale Sicherheit. Die Schweiz selbst profitiert übrigens immens von den Tausenden, meist gut ausgebildeten Einwanderern. So entstanden allein in den letzten zwei Jahren gemäss offizieller Statistik rund 170 000 Vollzeitstellen und die Arbeitslosigkeit verharrt auch mit gestiegener Einwanderung auf einem international beinahe unerreichten Tiefstwert. So betrug die Schweizer Arbeitslosenquote im September 2008 nur gerade 2.4 Prozent.
Auswanderungsgründe für die Schweiz
Was versprechen sich die vielen Einwanderer, die irgendwo zwischen Genf und St. Gallen oder zwischen Basel und Lugano eine neue Existenz gründen. Eine repräsentative Umfrage des Internet-Vergleichsdienstes comparis.ch in Deutschland im März 2008 (1) ergab, dass sich gut 43 Prozent der Berufstätigen grundsätzlich vorstellen könnten, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. „Schönes Land“ (für 68 Prozent der Befragten ein Argument), „Geringe Sprachbarrieren“ (61 Prozent) sind die wichtigsten „weichen“ Faktoren für die Beliebtheit der Schweiz. Doch gerade Stellensuchende kalkulieren auch nach ökonomisch rationalen Gesichtspunkten: So sind jeweils knapp vier von fünf Befragten der Ansicht, dass die Aussicht auf ein besseres Gehalt sowie die tieferen Steuern und Sozialabgaben für einen Umzug in die Schweiz sprechen würden. Die Studie zeigt weiter, dass gerade jüngere und gut ausgebildete Personen mit dem Schritt ins Ausland liebäugeln. Dies ist wenig überraschend, spiegelt aber die Realität in der Schweiz nur teilweise wider. Zwar ist gerade der Finanzplatz Zürich für Akademiker und Fachkräfte sehr interessant, aber auch zahlreiche regionale Krankenhäuser, mittelständische Handwerksbetriebe und Gastronomiebetriebe müssten ohne Arbeitskräfte aus Deutschland vermutlich den Betrieb einstellen.
Wie zufrieden sind Ausländer in der Schweiz?
In einer zweiten Umfrage (2) wollte Comparis wissen, ob die Erwartungen erfüllt wurden und befragte zu diesem Zweck gut 500 Personen, die zwischen einem und zehn Jahren in der Schweiz leben. Die erstaunlich gute Durchschnittsnote von 5.4 (in der Schweiz ist 1 die tiefste und 6 die höchste Note) spricht für eine hohe Zufriedenheit unter den Zuwanderern. Am zufriedensten sind sie mit der persönlichen Sicherheit (5.5), den Umweltbedingungen (5.4) sowie dem Freizeitangebot (5.3). Vergleichsweise tief bewertet wurden die Familienfreundlichkeit (4.1), die Wohnungssituation (4.5) sowie das Gesundheitssystem (4.6). Erfreulich ist die Tatsache, dass 95% der Befragten die Frage, ob sie sich in der Schweiz willkommen fühlten, bejahten – und dies unabhängig von Nationalität, Alter, Bildung, Geschlecht oder Einkommen.
10 Fragen rund um‘s Thema „Leben & Arbeiten Schweiz“
Die höchste Hürde für Zuwanderer ist dank der Aufhebung der Zugangsbeschränkungen also gefallen, eine Aufenthaltsbewilligung zumindest für EU-Bürger kaum mehr als eine Formalität. Trotzdem kann man auch im Zeitalter der Globalisierung nicht einfach von heute auf morgen seine Zelte abbrechen, eine gewissenhafte Vorbereitung ist für ein Gelingen des Abenteuers Auswandern unerlässlich. Nützliche Informationen finden sich im Internet beim Bundesamt für Migration, oder etwas weniger bürokratisch unter http://www.comparis.ch/immigration. Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, in die Schweiz auszuwandern, sollte sich vorgängig informieren und die Antworten auf die wichtigsten Fragen kennen:
1. Welche wichtigen Punkte muss ich beachten, wenn ich in die Schweiz ziehen will?
Das lässt sich kurz und knackig mit drei Stichworten zusammenfassen: Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung und Wohnung.
Grundvoraussetzung bleibt allerdings, dass Sie eine Arbeitsstelle in der Schweiz vorweisen können, sonst müssen Sie das Land spätestens nach drei Monaten wieder verlassen. Bei einer Bewerbung sollten Sie beachten, dass Löhne grundsätzlich Verhandlungssache sind, die so genannten Gesamtarbeitsverträge sind nicht für alle Sektoren und Regionen verbindlich. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden, in einigen Branchen wie Medizin sogar 50 Stunden, liegt in der Praxis aber meist bei 40 oder 42 Stunden. Ausserdem haben Sie ein Anrecht auf mindestens vier, normalerweise fünf Wochen Ferien.
Mehr Informationen gibt’s hier:
2. Wenn ich eine Stelle in der Schweiz gefunden habe, wie komme ich zu einer Aufenthaltsbewilligung?
Das Schweizer Recht unterscheidet verschiedene Varianten der Aufenthaltsbewilligung, je nachdem wie lange Sie in der Schweiz bleiben wollen. Falls Sie mit einem so genannten „unterjährigen“ Arbeitsvertrag – also für mehr als vier Monate und weniger als ein Jahr – einreisen, erhalten Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung). Diese ist zunächst für eine befristete Zeit ausgestellt, kann aber bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses in eine so genannte B-Bewilligung umgewandelt werden.
3. Und was bringt mir die B-Bewilligung?
Die B-Bewilligung ist die „normale“ Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, wie sie heute allen Zuwanderern, die einen Arbeitsvertrag von mehr als 12 Monaten Dauer vorweisen können, ausgestellt wird. Sie ist 5 Jahre lang gültig. Wenn Sie tatsächlich 5 Jahre ohne Unterbruch in der Schweiz wohnen und arbeiten, können Sie schliesslich die Bewilligung C, den so genannten Niederlassungsausweis, erwerben. Dieser berechtigt zum Aufenthalt in der Schweiz für unbeschränkte Zeit und ist an keinerlei Bedingungen geknüpft.
4. Das tönt jetzt alles relativ kompliziert. Muss ich mich da wirklich selbst darum kümmern?
Nein, wenn Sie Glück haben nicht, denn oft stellt der künftige Arbeitgeber die erforderlichen Anträge und kümmert sich um die Formalitäten. Falls nicht, ist die Prozedur halb so schlimm, wie sie aussieht. Zuständig für Ihre Bewilligung ist das jeweilige kantonale Migrationsamt, alle Adressen finden Sie auf dieser Website.
Falls Sie aus einem der 17 „alten“ EU/EFTA-Staaten kommen, müssen Sie nicht einmal den Umweg über das kantonale Migrationsamt machen. Es reicht, wenn Sie sich in den ersten acht Tagen nach Ihrer Einreise auf Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden und das Aufenthaltsgesuch gleich dort einreichen.
5. Die Einreise wäre also geschafft, wie steht es nun mit der Krankenversicherung?
In der Schweiz ist eine Krankenversicherung obligatorisch, Sie haben allerdings drei Monate Zeit um sich anzumelden. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Grundversicherung, die die wesentlichsten Risiken abdeckt, die Zusatzversicherung ist hingegen freiwillig, kann sich aber lohnen. So deckt die Grundversicherung nur medizinische Leistungen im Wohnkanton und auch die meisten Zahnbehandlungen müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst bezahlen. Um eine Unfallversicherung müssen sie sich allerdings kaum Sorgen machen. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden sind Sie durch den Arbeitgeber automatisch gegen alle Unfälle – auch Nichtbetriebsunfälle - versichert. Nur wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie in der Grundversicherung einen Unfallzusatz einschliessen.
Informationen zum Schweizer Krankenkassensystem
6. Ich habe gelesen, dass es in der Schweiz viele verschiedene Krankenkassen gibt? Wo sind die Unterschiede und für welche soll ich mich entscheiden?
Grundsätzlich spielt die Wahl der Krankenversicherung keine Rolle, denn nach Gesetz müssen alle Kassen in der Grundversicherung dieselben Leistungen anbieten. Weil sich die Prämien der über 80 Krankenkassen aber trotz identischer Leistung beträchtlich unterscheiden, lohnt sich ein kostenloser online Prämienvergleich. So können Sie locker mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Und wenn Sie einmal eine Versicherung abgeschlossen haben, sind Sie dieser auch nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, denn die Grundversicherung kann jedes Jahr per Ende November gekündigt und mit einem anderen Anbieter neu abgeschlossen werden.
7. Dann fehlt mir jetzt ja nur noch ein Dach über dem Kopf für mein neues Glück. Wie und wo finde ich das?
Unter Umständen kann die Wohnungssuche ganz schön nervenaufreibend sein, besonders in den grösseren Städten wie Zürich oder Genf herrscht Wohnungsknappheit und eine schöne Unterkunft an begehrter Wohnlage kann schnell erheblich ins Geld gehen. Trotzdem bieten diverse Internetportale ein grosses Angebot an Wohnungen und Häuser jeder Preisklasse und erleichtern die Wohnungssuche ungemein.
8. Wenn ich eine passende Wohnung gefunden habe – welche Unterlagen muss ich mitbringen, um mich zu bewerben?
Neben Ihrer aktuellen Adresse sowie den Kontaktdaten Ihres Vermieters sind vor allem Name und Adresse Ihres Arbeitgebers sowie ein Einkommensnachweis wichtig – am besten nehmen Sie einfach eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages mit. Ausserdem sollten Sie als Ausländer eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung oder des Reisepasses vorweisen können. Schliesslich verlangen viele Vermieter in der Schweiz einen so genannten Betreibungsregisterauszug, vergleichbar mit der Schufa-Auskunft in Deutschland.
Tipps für die Wohnungsbewerbung
9. Nun habe ich eine Stelle und eine Wohnung gefunden, die Aufenthaltsbewilligung erhalten und die Krankenversicherung abgeschlossen. Was steht einem erfolgreichen Umzug in die Schweiz noch im Wege?
Nicht mehr viel, die entscheidenden Hürden haben Sie gemeistert. Natürlich müssen Sie sich in der Schweiz um weitere Versicherungen kümmern, besonders eine Haftpflichtversicherung ist beinahe unverzichtbar. Dann werden Sie wahrscheinlich Telefon, Internet und TV benötigen und möchten sich in Zukunft vielleicht auch ein neues Auto leisten. Auf der Website des Internet-Vergleichsdienstes Comparis finden Sie alle Informationen, die Sie für einen erfolgreichen Start in der Schweiz benötigen.
10. Eine Frage noch zum Schluss: Es heisst ja immer, in der Schweiz zahlt man wenig Steuern, stimmt das eigentlich?
Ja das stimmt, besonders im Vergleich mit Deutschland. Vor allem sind die Lohnnebenkosten in der Schweiz wesentlich tiefer, es bleibt Ihnen Ende Monat also mehr Geld übrig. Mit den Steuern ist es etwas komplizierter: Wenn Sie keine C-Bewilligung besitzen bzw. Ihre Bruttojahreseinkünfte nicht mehr als 120.000 CHF betragen, werden Sie direkt an der Quelle besteuert, d.h. Ihr Arbeitgeber liefert monatlich den fälligen Betrag direkt an das kantonale Steueramt ab.
Mit einer C-Bewilligung bezahlen Sie die normalen Einkommens- und Vermögenssteuern, die allerdings je nach Kanton und Gemeinde variieren.
Alle Fragen rund ums Thema Steuern
Links & Tipps
Weitere wichtige Internet-Adressen und Buchtipss zum Thema „Leben & Arbeiten“ gibt es online oder per Mail an
info@comparis.ch.
Checkliste
Für alle mit konkreten Auswanderungspläne hat comparis.ch eine Checkliste zusammengestellt- von A wie „Aufenthaltsbewilligung“ bis Z wie „Zoll“.
Hier geht’s zum Download der Checkliste "Leben & Arbeiten Schweiz":






Andreas Kemper
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