Auftrag
Allgemeine Begriffsdefinition
Ein Auftrag ist eine Aufforderung an eine Person, eine bestimmte Handlung zu unternehmen.
„Auftrag“ in ...
Der Begriff des Auftrags wird in der deutschen Sprache und dem deutschen Rechtssystem allgemein getrennt und kann verschiedene Bedeutungen haben.
... dem deutschen Zivilrecht
Der Auftrag ist im zivilrechtlichen ein Rechtsgeschäft, bei dem der Beauftragte für den Auftragssteller unentgeltlich ein Geschäft unternehmen muss.
Geregelt ist der Auftrag nach §662 BGB ff., hier ist auch festgehalten, dass der Auftrag eine unentgeltliche Angelegenheit ist. Während zum Beispiel normale Arbeitsdienste als Dienst- oder Werkbesorgungsvertrag zusammengefasst werden, so ist ein Auftrag heute oft nicht viel mehr als ein gewöhnlicher, entgeltlicher Arbeitsauftrag.
Im Sinne des Auftrages werden weiterhin auch Handlungsaufforderungen für z.B. Makler oder Rechtsanwälte verwaltet. Diese können ebenso, wie entgeltliche Zahlungen, überwiesen bzw. an andere transferiert werden. Auch eine Vollmacht liegt rechtlich gesehen dem Auftragsverätlnis zu Grunde.
... der Architektur
In der Architektur, also im Baurecht, entspricht der Auftrag dem selben wie im Zivilrecht.
... der Öffentlichen Verwaltung
In der Öffentlichen Verwaltung wird von einem Auftrag als „Weisung“ einer Behörde an eine höhere, bzw. nachfolgende Behörde geleitet. Dies gilt nicht, wenn die Behörde die höchste ihrer Art ist; dann ist sie ein Ministerium und der Auftrag wird zum „Erlass“.
... dem Vergaberecht
Hier hat der öffentliche Auftrag ein besonderes Verhältnis. Der öffentliche Auftrag ist ein durch öffentliche Organe oder Personen(-gruppen) gestellter Auftrag.
... dem Militär
Ein Auftrag ist im Militär ein „Militärischer Befehl“ und wird von der nächst höheren Instanz vergeben. Oft wird dementsprechend ein Kontingent an zu verwendenden Ressourcen angegeben.
... der Produktion
Hier wird grundsätzlich zwischen Kundenaufträgen, Lieferantenaufträgen und innerbetrieblichen Aufträge unterschieden. Letzte werden auch Betriebsaufträge genannt und werden mit weiteren Begriffen genauer gekennzeichnet (Fertigungsaufträgen, Montageaufträgen, Transportaufträgen, Lagerauftrag, Prüfauftrag, Reparaturauftrag).
... weiteren Verwendungen
In der Kunst spricht man von Auftragskunst, wenn ein Porträtzeichner beispielsweise seinen Auftraggeber zeichnet.
In der Architektur bzw. im Bauwesen ist der Auftrag eine Schicht, die auf den Unterbau aufgetragen wird.
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