Heimarbeit
Unselbstständige Heimarbeit
Unselbstständige Heimarbeit ist eine nicht selbstständige Erwerbstätigkeit, die auch als Lohnarbeit klassifiziert wird. Heimarbeit wird dabei als Arbeit ausgelegt, die entweder von Zuhause oder von einem vom Arbeitnehmer selbst gewählten Arbeitsplatz aus ausgeführt wird. Der Auftraggeber erwirbt an dem Produkt der Arbeit das Eigentum und kann so damit handeln und agieren.
Das Entgelt bei unselbstständiger Heimarbeit wird in der Regel durch „bindende Festsetzungen“ geregelt, d.h. durch Mindestentgelte je Stunde (Stundenlohn) oder je bearbeitetem Stück. In Ausnahmefällen sind auch Sondertarife möglich, wie zum Beispiel eine Provision (Umsatzbeteiligung). Die Entgeltprüfung erfolgt durch Gewerbeaufsichtsämter, die die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen überwachen.
Die Heimarbeit wird offiziell nicht in den Betrieb mit eingerechnet, wohl allerdings wird die Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig angerechnet. Dies gilt sowohl für die Rentenversicherung, wie auch für alle anderen gängigen Versicherungen.
Selbstständige Heimarbeit
Im Vergleich zu der unselbstständigen Heimarbeit, ist diese Form unabhängig von einem Arbeitgeber. Von selbstständiger Heimarbeit spricht man, wenn ein Produkt ohne feste Bestellung oder einen bestimmten Auftrag ausgeführt und selbstständig oder über Verkaufsorganisationen angeboten wird. Dieser Arbeitszustand wird als „Hausgewerbetreibend“ bezeichnet.
Teleheimarbeit
Bei der Teleheimarbeit handelt es sich um eine spezielle Form der Heimarbeit, bei der aus der eigenen Wohnung via Telefon, Fax oder Computer gearbeitet wird. Meist bezieht sich die Tätigkeit auf das Internet oder (Internet-)Telefonie.






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