Allgemeine Begriffsdefiniton
Der Begriff Versicherung bezeichnet die kollektive Risikoübernahme einer Gruppe, durch regelmäßige Einzahlung kleiner Beträge in einen Versicherungstopf, die der Versicherer dann als Schadensersatz zur Verfügung stellt. Der Versicherungsbeitrag vieler ermöglicht so den Schadensausgleich weniger. Da der Versicherungsfall nur selten eintritt, reicht der Betrag aus, um die zu Schaden gekommenen zu finanzieren. Voraussetzung für ein funktionierendes Versicherungssystem ist eine korrekte und statische Berechnung der zu erwartenden Kosten.
Der Begriff der Versicherung beschreibt die planmäßige Deckung von im einzelnen ungewissen, im ganzen aber abschätzbaren Geldbedarfs auf Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs. Diese Definition gibt einen guten Überblick über das Wesen der Versicherung.
Prinzip der Versicherung
Es existiert keine gesetzliche Definition für den Begriff der Versicherung. Einige allgemeine Definitionen gibt es allerdings, wie „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“(Alfred Manes) oder „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“(Karl Hax).
Das Grundprinzip der Versicherung basiert auf dem Kollektiv. Viele Menschen mit gleichen Interessen bzw. gleichen Gefahren treten für einen Zweck gemeinsam auf und sichern so die gesamte Gruppe. Nach den Gesetzen der großen Zahlen ist dieses Verhalten logisch und ermöglicht es mit einem geringen Einzeleinsatz ein riesigen, gemeinsamen Output zu schaffen. Im Versicherungsfall kommt dieser Output Geschädigten zu Gute, die auf Hilfe angewiesen sind. Als „Risikoausgleich im Kollektiv“ wird dieses System bezeichnet.
Ein Beispiel dafür:
Ein Haus mit einem Wert von 250.000 Euro und ein Brandrisiko von 0,1%. Um sich selbst zu schützen, wären 250.000 Euro nötig, um das Haus ersetzen zu können. So entstehen Finanzierungskosten von circa 1%, also 2.500 Euro pro Jahr. Tun sich viele Hausbesitzer, sagen wir 100.000, zusammen und es entstehen kalkulierte 100 Brände, so entstehen zwar Kosten von 250 Euro pro Hausbesitzer, aber deutlich weniger als 250.000 Euro. Dazu kommen Kosten für zufällige Brände und nicht einkalkulierte Ausfälle. So steigt der Versicherungsbeitrag leicht an, liegt aber immer noch deutlich unter den Kosten einer individuellen Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, je mehr Versicherte an einem Strang ziehen, desto kleiner wird der Beitrag und desto näher kommt er auch dem reinen Schadenswert.
Die Entwicklung von Versicherungen ist unzertrennlich vom europäischen Wirtschaftswachstum verbunden, das ohne die Versicherungen so gar nicht entstanden wäre. Industrieanlagen wurden erst finanzierbar, als Versicherungen die Kosten übernahmen, wenn Unfälle auftreten sollten. Dadurch können privat größere Reichtümer gehäuft werden, durch die die Absicherung im Kollektiv getragen wird.
Weiterhin unterscheidet man zwischen Risikoausgleichsversicherern und Privatversicherern, die wirtschaftlich ausgerichtet und profitorientiert arbeiten. Wird ein fester Betrag verwendet, kann bei einem höheren Schadensniveau der Versicherer zur Kasse geboten werden. Andererseits können Versicherer Eigenmittel bilden, mit denen Schwankungen getragen werden.
Versicherungen werden entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung. Allerdings wird heute der reine Risikoausgleichspool nur noch in Ausnahmefällen betrieben, hauptsächlich werden feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip verwendet.
Die Gegenseitigkeitsversicherung ist ein uraltes Prinzip, dass wir schon von Ägyptern, Griechen und Römern kennen. Diese verwendeten die Prinzipien für Begräbnisse und Totenkult. Später wurden diese Attitüden übernommen und fanden auch in Europa viele Anhänger. Im 17. und 18. Jahrhundert entstanden auf staatliches Geheiß die ersten Versicherungsanstalten.
Versicherungsgruppen
Es gibt viele verschiedene Risiken, die man versichern lassen kann, aber nur wenige Risikogruppen, die unterschieden werden und deren Grenzen manchmal verschwimmen:
- Biometrische Risiken: Das Leben und den Lebensunterhalt betreffende Risiken, wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder vorzeitiger Tod. Dieses Paket wird durch Lebensversicherungen abgedeckt.
- Kostenrisiken: Kosten, wie Kranken- oder Gerichtskosten werden durch Krankenversicherung und Rechtsschutzversicherung getragen
- Schadensrisiken: Hierzu zählen zum Beispiel Schäden durch Feuer, Unfall oder Diebstahl. Hier greifen Unfall- und Hausratversicherung.
- Haftungsrisiken: Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn die Haftung für einen Schaden vorliegt.
Das Versicherungsrecht wird immer umfassender und aufwändiger, die Rechtsordnung trennt daher das Versicherungsrecht recht detailliert auf. Das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht bilden die beiden großen Pfeiler der Rechtsgrundlagen der Versicherungen.
Sozialversicherungen sollten jedoch eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich hierbei im Prinzip um staatlich organisierte Pflichversicherungen handelt. Weiterhin deutet zum Beispiel der Generationenvertrag der Rentenversicherung darauf hin, dass diese nicht stabil, sondern demographieabhängig ist.
Deckungsverfahren
Damit die Anwartschaften gedeckt sind, insbesondere bei Personenversicherungen, haben sich zwei Verfahren bewiesen und werden heute hauptsächlich angewandt.
- Das Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft angewandt.
- Das Umlageverfahren wird oft bei gesetzlichen Versicherungen genutzt.
Ein sehr beliebtes Vergleichskriterium dieser Verfahren sind die private und die staatliche Rentenversicherung. Beide dienen zur Absicherung des Alters und des Invalidenrisikos.
Während bei privaten Krankenkassen die eingezahlten Beträge gespart und später als Pension ausgegeben werden, werden monatliche Abgaben an die staatliche Rentenversicherung direkt als Renten an aktuelle Rentner ausgezahlt. So muss man sich auf zukünftige Beitragszahler verlassen, was bei wankenden Beitragshöhen und Zahlenden ein gewisses Risiko bietet.
Versicherung und Risikomanagement
Ein Risiko, dass versichert werden soll, muss vorher genaustens bestimmt werden, wie mit dem Risiko umgegangen wird und wann und unter welchen Umständen es eintreten kann. Das Risikomanagement beschäftigt sich mit genau diesen Fragestellungen und stellt damit die Weichen für eine Versicherung. Die entscheidenden Komponenten eines Risikos lassen sich in drei Punkten darstellen:
- Der Wert unter Berücksichtigung der Sache, der Person, des Prozesses, des Systems oder des Zustands
- Die Gefahren, denen diese Werte ausgesetzt sind
- Das Resultat, wenn sich Gefahr und Wert vereinen, wenn der Schadensfall sozusagen eintritt. Hierbei unterscheidet man zwischen (in-)direkten finanziellen und nicht-finanziellen Auswirkungen.
Weiterhin werden Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit der Ereignisse bewertet. Versicherungswirtschaft beschäftigt sich mit allen Formen von Risiken und Risikobewertung. Nur ein Teil aller Risiken sind absicherbar, weiterhin gibt es Möglichkeiten weitere Risiken durch andere Optionen zu umgehen. Andere Risiken sind absolut natürlich und können nicht versichert werden, wie die Einführung eines neuen Produktes. Sollte dies versichert sein, besteht ideologisch gesehen kein Recht auf Gewinn, da dies das Risiko ist, das eingegangen werden muss.
Risikomanagement beschäftigt sich weiterhin auch mit „Lösungen“, die oftmals aus einem bunten Versicherungsmix bestehen und eine genaue Planung erfordern. Wichtig ist allerdings vor allem, dass das Risiko erkannt und einkalkuliert wird. Unerkannte Risiken birgen immer noch die größten Gefahren.
Versicherungsklassen
Da das Versicherungsangebot so vielfältig ist, gibt es ebenso viele Möglichkeiten einer Klassifizierung der Versicherungen. Vier Gruppierungsansätze werden nachfolgend vorgestellt:
- Individual- und Sozialversicherungen: Individualversicherungen entstehen durch den Abschluss einer Privatversicherung (privatrechtlicher Versicherungsvertrag), die Sozialversicherung wird gesetzlich abgeschlossen und basiert auf Faktoren, wie Erwerbstätigkeit und Ausbildung
- Personen- und Nichtpersonenversicherungen: Die Personenversicherung bezieht sich auf Unfall-, Krankheits- und Lebensversicherung, die Nichtpersonenversicherungen bedeuten Sach- und Vermögensversicherungen, wie die Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung
- Schadens- und Summenversicherungen: Schadensversicherungen decken meist die (nachzuweisenden) gesamten entstanden Schäden, während Summenversicherungen vorher festgelegte Summen auszahlen. Dies ist meist bei Personenschäden der Fall.
- Aktiven- und Passivenversicherungen: Hierbei handelt es sich um Schadensversicherungen. Die Aktivenversicherung schützt Sachwerte, bei denen ein Unternehmen auf der Aktivseite steht. Beispiel dafür sind Gebäudeversicherungen. Die Passivenversicherung schützt die Haftung gegenüber Dritten, wie zum Beispiel eine Kraftfahrtversicherung






Andreas Kemper
Als Autor einladen
Hallo Erik Preusker
http://knol.google.c
verlinkt. Bitte überprüfen Sie doch, ob es nicht eine bessere Kategorisierung gibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kemper