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Zentrale Fragen angesichts der Krise:
Wie sind Beschäftigung und Umweltschutz zu gewährleisten?
Wie ist die wirtschaftliche Globalisierung zu gestalten?
Welchen Beitrag kann die Wirtschaftswissenschaft leisten?
Welche Aufgabe muss die Wirtschaftspolitik wahrnehmen?
Wie ist die Wirtschaftspolitik demokratisch zu legitimieren?
Der Niedergang der Mittelschicht
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| Abb. 1: Die Mittelschicht ist seit 2000 am unteren Ende um 6,5 Punkte geschrumpft (Quelle: DIW/SPIEGEL) |
Das ursprüngliche Nein der Iren zum EU-Reformvertrag von Lissabon und die anschließende Verunsicherung der exponierten EU-Protagonisten ist ein willkommener Anlass, um die Hintergründe der skizzierten Entwicklung zu beleuchten – auch wenn der Vertrag inzwischen nach dem erneuten Votum der Iren in kraft getreten ist. Auf die politischen und militärischen Gefahren, die sich in diesem Vertrag von Lissabon manifestieren und bei seinem Inkrafttreten de jure festgeschrieben worden sind, ist an anderer Stelle schon hingewiesen worden, so dass ich hier den Fokus auf die wirtschaftlichen Implikationen legen kann. Im Gegensatz zum politischen Zeitplan der EU, der durch das ursprüngliche Nein der Iren nur verzögert worden ist, handelt es sich bei der wirtschaftlichen Marschroute um einen weitgehend eigenständigen Prozess, der vorgeblichen globalen Sachzwängen unterworfen ist. Hinter diesen »Zwängen« verbergen sich zwei beherrschende Kräfte, die nicht nur unheilvoll unser Wirtschaftsleben bestimmen, sondern eben auch entscheidenden Einfluss auf die
| Abb.2: Die realen Nettolöhne sind im letzten Aufschwung gesunken (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung) |
Das multilateralistische Regime der WTO
Die 1995 als Sonderorganisation der UN in Fortsetzung des GATT-Provisoriums gegründete WTO verfolgt eine Politik der vollständigen Liberalisierung des Güter- und Dienstleistungshandels einschließlich der Absicherung des liberarisierten Handels durch langfristigen Schutz handelsbezogenen geistigen Eigentums. Damit verhindert die WTO zugleich einen unabhängigen, dem Fortschritt dienenden Handel mit geistigem Eigentum, also immateriellen Gütern. Sie tut dies alles in der vorgeblichen Absicht, weltweit Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung zu erzeugen. Bei ihrem Vorgehen stellt sich die WTO zwar als neutrale Verhandlungsplattform ihrer inzwischen 152 Mitgliedsländer dar, steuert aber die Abläufe mit heimtückisch doktrinärer Konsequenz. Leiten lässt sie sich dabei von der Maxime der »Nichtdiskriminierung«, hinter der sich die Prinzipien »Meistbegünstigung« und »Inländerbehandlung« verbergen. Was zunächst wie edle Gesinnung anmutet, ist in der Tat die schärfste taktische Waffe der WTO. Denn sie verpflichtet ihre Mitgliedsländer grundsätzlich, alle Konditionen, die sie einem ihrer Handelspartner gewähren, allen anderen Partnern ebenfalls zuzugestehen sowie inländische und ausländische Marktteilnehmer absolut gleich zu behandeln. Zudem werden die Mitglieder in den multilateralen Verhandlungsrunden einem beständigen Druck ausgesetzt, der sie zu wechselseitigen Zugeständnissen nötigt und den Welthandel unumkehrbar Schritt für Schritt von nationalstaatlichen Einflüssen »befreit«. Länder, die sich einmal auf die Öffnung ihrer Märkte eingelassen haben, verlieren auf unbestimmte Zeit jeglichen Einfluss auf die Wahl ihrer Handelspartner. Die mit der WTO-Gründung verfolgte Doktrin des weltumspannenden »Marktliberalisierung«, einschließlich der Verhandlungstaktik des »Multilateralismus«, ist in der Wirtschaftsgeschichte ohne Beispiel.
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| Abb. 3: Die Weltwarenexporte wachsen seit 10 Jahren um 2,5 Punkte p.a. schneller als das Weltsozialprodukt (Quelle: Weltbank) |
Da sich auf offenen globalen Märkten die größten Vorteile aus der Kombination von territorialer Spezialisierung und supranationaler Diversifizierung ergeben, entstehen immer größere transnationale Konzerne und Konglomerate, die für den abgehobenen Welthandel verantwortlich sind und der WTO die Macht verleihen, demokratisch erwirkte nationale und supranationale Regelungen im Sinne der Meistbegünstigung und Inländerbehandlung zu völkerrechtswidrigen Handelshemmnissen zu erklären. Von diesen Eingriffen gehen nicht nur wirtschaftliche Gefahren aus, sie dienen im Interesse der Unternehmen auch dazu, die Entwicklung der Menschenrechte, der Ernährungssicherheit, der Arbeitnehmerrechte und des Umwelt- und Verbraucherschutzes zu marginalisieren oder zu verhindern. Die bisherige Bilanz der WTO ist entsprechend ernüchternd: Ihre Verheißung von Wohlstand und Beschäftigung durch Wachstum und Freihandel hat sich als Täuschung und Selbsttäuschung erwiesen (siehe dazu auch den Eintrag Transnationale Konzerne).
Wie ungeniert die WTO die Weltöffentlichkeit hinters Licht führt, ist auf ihrer Website (wto.org) nachzulesen: Dort werden die Außenhandelsprinzipien des »absoluten Vorteils« (wie oben beschrieben) und des »komparativen Vorteils« erläutert und der Eindruck erweckt, die WTO wäre beiden Prinzipien gleichermaßen verpflichtet. Eine durchsichtige Lüge, weil die beiden Prinzipien sich gegenseitig ausschließen und die WTO sich einem globalen Wettbewerb mit absoluten Vorteilen verschrieben hat. Dagegen würde der komparative (oder relative) Vorteil, auf der Grundlage bilateraler Wechselkurse, einen dauerhaft förderlichen Handel und Wettbewerb auch zwischen unterschiedlich produktiven Ländern ermöglichen und die gegenseitigen Vorwürfe des Protektionismus gegenstandslos machen. Das würde allerdings eine andere, eine demokratisch verfasste Welthandelsorganisation voraussetzen, die sich statt für zentralistische Strukturen für selbstbestimmte Handelsbeziehungen, geregelte Märkte und wirtschaftliche Subsidiarität einsetzen müsste.
Das Wesen der neoliberalen Doktrin
Dass der heutige Neoliberalismus – im Gegensatz zu dem des frühen 20. Jahrhunderts – der Rechtfertigung globalwirtschaftlicher Interessen dient, geht aus den Umtrieben der WTO deutlich hervor und wird seit Jahren auch öffentlich kritisiert. Der ökonomische Mechanismus, der sich dahinter verbirgt, wird dagegen von der Kritik sträflich ausgeblendet. Vermutlich, weil die neoliberale Indoktrination den Freiheitsbegriff so geschickt vereinnahmt hat, dass bei vielen Kritikern Beißhemmungen auftreten. Die Zukunftssicherung kann jedoch nur gelingen, wenn wir neben dem unternehmerischen Eigennutz auch die damit verbundene ökonomische Fehlentwicklung überzeugend kritisieren (siehe dazu auch den Eintrag Neoliberalismus alt und neu).
Das ökonomische Verständnis erfordert einen Rückblick in die 80er Jahre, als die Finanzmärkte als erste von der grenzenlosen Freiheit erfasst wurden und die Wechselkurse ihre eigentliche Funktion einbüßten, Preisgefälle zu neutralisieren und förderlichen Handel und Wettbewerb unabhängig von bestehenden Produktivitätsunterschieden zu ermöglichen. Die Akteure mussten sich damals ersatzweise auf eine Quasi-Leitwährung verständigen, um die Preise auf offenen Märkten jederzeit und an jedem Ort vergleichen zu können. Diese Funktion fiel »natürlich« dem US-Dollar zu, und so fand und findet auf immer mehr Märkten der erwähnte Verdrängungswettbewerb mit absoluten Dollarpreisen statt. Dieser Wettbewerb verleitet die Akteure zu beliebigem Dumping und erzeugt beständigen Kostendruck, der Preise und Löhne sowie soziale und ökologische Standards in eine Abwärtsspirale zwingt, von der ein Land umso stärker betroffen ist, je höher sein Exportanteil und damit seine Verstrickung in den globalen Wettbewerb ist. Der Kostendruck, der alle Bereiche einer Volkswirtschaft erfasst, bedeutet das Aus für regionale Entwicklungen und erzeugt Arbeitslosigkeit und Armut. Die Effizienz, mit der die neoliberalen Akteure ihre Umtriebe rechtfertigen, bezieht sich allein auf die vermeintliche Effizienz ihres Kapitaleinsatzes. Die erzielen sie am mühelosesten, indem sie gesellschaftliche und natürliche Ressourcen ausbeuten und beschädigen, also ineffizient einsetzen. Allerdings mit dem Ergebnis, dass sich infolge der verursachten Beschädigungen letzten Endes auch der Kapitaleinsatz als ineffizient erweist. Dabei wandeln die Akteure stets auf schmalem Grat und machen sich zu Sklaven ihres eigenen Expansionsstrebens und ihrer ständigen Suche nach dem schamlosesten Sozial- und Öko-Dumping.
Die Grenzen von Neoliberalismus und Multilateralismus
Jede widersprüchliche Doktrin stößt irgendwann an ihre natürlichen Grenzen, so auch die neoliberale. Wie angedeutet, besteht ihr zentraler Widerspruch darin, dass jedes Mitgliedsland der WTO für den Export eigener Spezialitäten freien Marktzugang fordert, gleichzeitig aber darauf besteht, seine Bürger vor den schlimmsten sozialen und ökologischen Folgen preisgedrückter Importe zu schützen, verbunden mit gegenseitigen Vorwürfen des Protektionismus. Die Doktrin erzeugt also einen Dauerkonflikt zwischen außen- und binnenwirtschaftlichen Interessen, namentlich zwischen nationalen Exporteuren und Importeuren, und beweist allein dadurch ihre Absurdität. Dabei werden die begrifflichen Grenzen zwischen unsinnigem Protektionismus und sinnvoller Protektion bewusst verwischt. Das andauernde Hickhack in der WTO ist Ausdruck der nicht zu vereinbarenden Export- und Importforderungen der Mitgliedsländer, wurde jedoch in der bisherigen Praxis stets »gelöst«, indem die Industrieländer ihre Interessen zulasten der Entwicklungsländer durchsetzten. In der 2001 in Katar begonnenen sogenannten Doha-Entwicklungsrunde haben die Gegensätze nach über sechsjährigem Streit erstmals zum Scheitern der Verhandlungen geführt.
Kurz gesagt, begann es mit der von Selbstlob getragenen westlichen Initiative, die Agrarsubventionen von EU und USA abzubauen, um Entwicklungsländern Zugang zu westlichen Agrarmärkten zu verschaffen, begleitet von Forderungen der Entwicklungsländer nach Öffnung westlicher Arbeitsmärkte für ihre Bürger. Umgekehrt wurden die Entwicklungsländer von den Industrieländern aufgefordert, ihre Dienstleistungsmärkte einschließlich so sensibler Bereiche wie Gesundheit und Bildung für westliche Unternehmen zu öffnen. Diese Forderung wurde im westlichen Interesse auch noch von der Weltbank unterstützt. Auf der Folgekonferenz 2003 in Cancún wurden die Industrieländer dann kalt erwischt, als die Entwicklungsländer erstmals mit einer Stimme sprachen und sich nicht mehr gegeneinander ausspielen ließen. Seitdem hat das WTO-Regime nur noch symbolische Fortschritte gemacht.
Es ist möglich und sogar wahrscheinlich, dass sich der Multilateralismus der WTO vom Scheitern der Doha-Runde nicht mehr erholen wird. Aber es wäre voreilig, darin den Beginn einer Überwindung der neoliberalen Doktrin zu sehen. Denn die Forderungen der Entwicklungsländer sind so neoliberal wie die der Industrieländer. Die Armen und Schwachen haben sich innerhalb des Systems lediglich emanzipiert und verbündet und wollen sich von den Reichen und Starken nicht mehr über den Tisch ziehen lassen. Wie sich zeigen wird, hat die EU aus der Lähmung der WTO bereits merkwürdige Konsequenzen gezogen.
Die hegemonialen Bestrebungen der EU
Auf dem EU-Gipfeltreffen im März 2000 in Lissabon wurde erstmals Tacheles geredet. Die EU solle bis 2010 zum »wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt« werden, hieß es in der nach dem Tagungsort benannten Lissabon-Strategie. Das wesentliche Ziel dieser Strategie, das in den Folgejahren mehrmals bestätigt wurde, besteht in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum international operierender Unternehmen sowie, damit einhergehend, in der »Vollendung des Binnenmarktes«, also der vollständigen Öffnung der innereuropäischen Märkte für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit. Für die dem wirtschaftlichen Kalkül untergeordnete soziale und ökologische Entwicklung ist, wie nicht anders zu erwarten, eine hanebüchene Logik bekundet: Wirtschaftswachstum (gemeint ist zunächst endloses quantitatives!) wird in der Strategie zur Voraussetzung für Arbeitsplätze und sozialen Zusammenhalt erklärt, die Armutsbekämpfung umgekehrt zum Kriterium für Wirtschaftswachstum befördert (womöglich wegen befürchteter Unruhen?), und ökologisch nachhaltiges Wachstum soll auf die Bedingungen der Globalisierung abgestimmt werden (welch eine Unmöglichkeit!).
Im Oktober 2006 wurde die Lissabon-Strategie dann vom damaligen Handelskommissar Peter Mandelson um handelspolitische Ziele ergänzt und unter dem Begriff »Global Europe. Competing in the World« als EU-Gesamtstrategie vorgestellt. Seither ist die EU dazu übergegangen, ihre Wettbewerbs- und Wachstumsziele durch bilaterale Handels- und Investitionsabkommen abzusichern. Erstaunlich daran ist, dass Mandelson die Prioritäten seines Vorgängers Pascal Lamy, der an die Spitze der WTO in Genf wechselte, umkehrte. Statt des Vorrangs des von der WTO betriebenen aggressiven »Multilateralismus« setzt die EU seither in erster Linie auf einen ebenso aggressiven »Bilateralismus«. Lamy hatte bilaterale Abkommen stets nur als ausgestaltendes Element multilateraler WTO-Vereinbarungen verstanden, und tut das in seiner neuen Funktion verständlicherweise umso mehr, während Mandelson während seiner Amtszeit angesichts der festgefahrenen WTO-Verhandlungen einen multilateralen Überbau des Welthandels nur noch als Fernziel der EU sah. Ob sein Nachfolger einen Ausweg aus der neoliberalen Sackgasse weisen wird, ist angesichts des Konsenses über die vermeintlichen »Zwänge« äußerst unwahrscheinlich.
Die EU stellt sich mit ihrer neuen Verhandlungstaktik zum einen auf das von Entwicklungs- und Schwellenländern in der WTO demonstrierte neue Selbstbewusstsein ein und positioniert sich zum anderen als hegemoniale Wirtschaftsmacht und Gegengewicht zu den USA. Dementsprechend wurden neue strategische Schwerpunkte – vornehmlich unter der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 – als sogenannte »WTO-plus-Ziele« festgelegt. Dazu gehören die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, der Dienstleistungsmärkte und der Niederlassungs- und Investitionsfreiheit sowie die Stärkung der Rechte für geistiges Eigentum. Die ursprünglich zur Armutsbekämpfung gedachten Verhandlungen mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Entwicklungsländern (AKP-Länder) sind der erste Beweis dafür, dass der aggressive Bilateralismus der EU frisch gepanschter Wein in alten Schläuchen ist und dass Drittländer die EU-Strategien nach wie vor durchkreuzen können, indem sie über die WTO Meistbegünstigung einfordern. Genau das ist eingetreten, und so haben diese Verhandlungen inzwischen zu nichts anderem als neoliberal-üblichen Vereinbarungen über uneingeschränkten Marktzugang geführt: Europäische Unternehmen bekommen nach kurzen Übergangsfristen Zugang zu öffentlichen Aufträgen und Rohstoffen sowie zu Dienstleistungs- und Agrarmärkten, während die AKP-Länder vermehrt zu Kapitalkonzentration, Spezialisierung und Dumping gezwungen sind, um im Wettbewerb zu bestehen. Wiederum werden dadurch die kleinbetriebliche, lokale Beschäftigung und die Ernährungssicherheit dieser Länder bedroht, so dass abzusehen ist, dass Arbeitslosigkeit, Hunger und Armut weiter zunehmen werden. Dagegen zeigt sich in den Verhandlungen mit den vor Selbstbewusstsein strotzenden asiatischen Schwellenländern, dass auch der bilateralistische Ansatz durch widersprüchliche Forderungen nach Marktzugang einerseits und Schutzzöllen andererseits im gewohnten Hickhack endet.
Aber es kommt noch schlimmer: Die EU will regulative Maßnahmen künftig im Vorfeld mit ihrer »Business Community« abstimmen, und will sogar ihren großen Handelspartnern ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung einräumen, beides, um die Marktliberalisierung zu beschleunigen. Bundeskanzlerin Merkel krönte die deutsche Ratspräsidentschaft mit der Feststellung, die EU-Binnenpolitik dürfe keine negativen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen haben. Damit hat sie vorauseilend soziale und ökologische Einschnitte gerechtfertigt und den Primat der neoliberalen Oligarchie über die demokratischen Institutionen der EU zur offiziellen Politik erklärt. Trotz allem scheinen aber die sozialen Folgen der EU-Politik in der Bürokratie ein schlechtes Gewissen hervorgerufen zu haben, das es zu beruhigen galt. Denn Anfang 2007 wurde der »European Globalisation Adjustment Fund« eingerichtet, der Arbeitnehmer unterstützen soll, die im Zuge der Globalisierung arbeitslos geworden sind – das alles allerdings mit einem lächerlichen Volumen von jährlich einer halben Milliarde Euro. Immerhin erkennt die EU mit dieser Einrichtung die Tatsache an, dass die neoliberale Globalisierung Arbeitslosigkeit und Armut verursacht.
Der EU-Reformvertrag von Lissabon
Wie eingangs schon angedeutet, folgt der Reformvertrag in seinen wirtschaftspolitischen Zielen den globalwirtschaftlichen »Sachzwängen«, die er zwar bei seinem Inkrafttreten de jure festgeschrieben hat, aber ansonsten nicht beeinflussen kann. Anders ausgedrückt: auch ohne diesen Reformvertrag würde die Wirtschaftspolitik der EU den vorgeblichen Zwängen folgen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die wirtschaftspolitischen Passagen des Vertrages als schonend formulierte Neuauflage der gescheiterten EU-Verfassung daherkommen – ohne neue Akzente zu setzen. Nach wie vor gilt das Dogma einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Artikel 119), und immer noch sind neoliberale Grundsätze aneinandergereiht, die den Status quo des (internen und externen) Verdrängungswettbewerbs zementieren, gefolgt von endlosen Ausführungs- und Ausnahmebestimmungen, offenkundig, um die absehbaren Verheerungen einzugrenzen, und gleichwohl im Widerspruch zu den ebenso langatmigen sozialen und ökologischen Absichtserklärungen. Auch der im Vertrag enthaltene Hinweis auf die Grundrechts-Charta der EU stiftet keinen wirtschaftlichen Nutzen. Dort wird den Bürgern in Artikel 15 Absatz 1 nicht etwa ein Recht auf Arbeit, sondern ein völlig überflüssiges »… Recht, zu arbeiten …« zugestanden. Mit dieser Formulierung stehlen sich die Union und ihre Mitgliedsstaaten endgültig aus der Verantwortung, ihre Wirtschaftspolitik auf ein beschäftigungsorientiertes Gleichgewicht auszurichten.
Der Binnenmarkt erhält im Reformvertrag den Status einer neoliberalen Musterzone und unternehmerischen Operationsbasis für die Gobal-Europe-Strategie: Der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital soll nach kurzen Übergangsfristen EU-weit realisiert werden (Artikel 26, Absatz 2) – einschließlich der Landwirtschaft wohlgemerkt und bei striktem Verbot von Zöllen und Abgaben sowie Mengen- und Niederlassungsbeschränkungen, obwohl intern extreme Produktivitätsunterschiede bestehen: zwischen Deutschland und Bulgarien etwa 20 zu 1. Wirtschaftliches Gleichgewicht soll rein monetär durch Preisstabilität, öffentliche Schuldenfreiheit und finanzierbare Zahlungsbilanz erzielt werden (Artikel 119, Absatz 3). Ein hohes Beschäftigungsniveau wird zwar als Ziel genannt (Artikel 147, Absatz 2) und die Absicht bekundet, die Arbeitsmärkte den Erfordernissen des (neoliberalen) wirtschaftlichen Wandels anzupassen (Artikel 145), überzeugende Maßnahmen werden aber nicht beschrieben.
Welche wirtschaftlichen Alternativen gibt es?
Die offizielle Wirtschaftspolitik der EU folgt immer noch dem durch die neoliberale Globalisierung bewirkten Trend zu zentralistischen Wirtschaftsstrukturen samt der unvermeidlichen Verödung ganzer Landstriche. Der EU-Reformvertrag ist zwar mit einem Lippenbekenntnis zur politischen Subsidiarität garniert, ohne jedoch in Erwägung zu ziehen, auch das Wirtschaftsleben in subsidiäre politische Strukturen einzubinden. Aber welche andere Art der Zukunftssicherung bietet sich an, als die, den Bürgern vor Ort die Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt zu übertragen? Und was liegt näher, als die wirtschaftlichen Handlungen in diese Verantwortung einzubeziehen? Alles spricht dafür, sowohl die politische als auch die wirtschaftliche Wertschöpfung jeweils auf der tiefstmöglichen Ebene zu erbringen, dort, wo aus Verantwortung die menschliche Arbeit, die natürlichen Ressourcen und das Produktionskapital nachhaltig effizient eingesetzt und zu maximaler Produktivität zusammengeführt werden können. Nur so können wirtschaftliche Effizienz und Produktivität eine ausnahmslos soziale und ökologische Funktion erhalten.
Das Zusammenwirken von politischer und wirtschaftlicher Subsidiarität, getragen von demokratischen Entscheidungen auf allen Ebenen, ist eine wesentliche Voraussetzung für solidarische Gesellschaften, für die Teilnahme aller Bürger am Wirtschaftsleben und ihre angemessene Teilhabe am Wirtschaftsergebnis, für vielfältige regionale Entwicklungen, für förderlichen Handel und Wettbewerb über alle Grenzen hinweg, und schließlich für eine zukunftsfähige Globalisierung.


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