Allgemeines zu Kfz-Versicherungen
Zu den Kfz Versicherungen (auch Autoversicherungen genannt) sind verschiedene obligatorische sowie optionale Versicherungen zu zählen, die bei Besitz eines Kraftfahrzeuges vom jeweiligen Halter abschließbar sind.
Hierzu zählen neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherungen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wurde erstmals im Jahr 1902 in Deutschland angeboten. Sie wurde erforderlich um Unfallverursacher und - beteiligte vor finanziellen Schäden zu schützen.
Der Versicherungsschutz eines Fahrzeuges konnte beim Anmelden des Kfz bei der zuständigen Zulassungsstelle oder beim Wechsel des Versicherers bis vor kurzem mit der so genannten Versicherungsdoppelkarte nachgewiesen werden. Seit dem Jahr 2008 wird diese jedoch nach und nach durch die „elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) ersetzt. Der Versicherungsnehmer erhält hierbei vom Versicherungsanbieter eine eVB-Nummer, mit deren Hilfe die zuständige Zulassungsstelle alle relevanten Daten innerhalb weniger Sekunden abrufen kann.
Die verschiedenen Arten der Kfz-Versicherungen und deren Leistungsumfang
Haftpflichtversicherung
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Kfz nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Dies soll dem Schutz des Kfz Halters und der anderen Straßenverkehrsteilnehmer dienen. Finanzielle Forderungen seitens Dritten im Falle eines Unfalls im Straßenverkehr sind Gegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers würde der Unfallgegner im Schadensfall auf eine finanzielle Entschädigung der entstandenen Schäden verzichten müssen.
Falls der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann oder dieser widerrechtlich keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen kann, werden Personenschäden, die dem Unfallgegner entstanden sind, von der Verkehrsopferhilfe reguliert. Diese ist als Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer zu sehen.
Kaskoversicherungen
Kaskoversicherungen decken hingegen ausschließlich Schäden am Kfz des Versicherungsnehmers ab.
Bei der Kaskoversicherung kann man in Teil- und Vollkaskoversicherung unterscheiden. Beide Versicherungen decken in etwa die gleichen Schäden ab, die an dem versicherten Fahrzeug entstehen können. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, die durch den Einfluss von Naturgewalten wie etwa Blitzschlag oder Hagel entstehen können. Darüber hinaus Schäden, die durch Marderbisse entstehen. Ebenso ist sind Raub und Schäden durch eine Explosion des Kfz in der Teilkaskoversicherung inbegriffen.
Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung stets mit ein. Sie übernimmt im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung überdies Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Zudem reguliert sie Schäden, bei denen der Unfallverursacher nicht ermittelbar ist oder die vom Versicherungsnehmer selbst verschuldet sind.
Natürlich kann der Versicherungsanbieter von der Übernahme entstandener Kosten im Schadensfall absehen, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherungsnehmers handelt. Im Verdachtsfall wird hier im Normalfall ein Gutachter hinzugezogen, der Art und Entstehung des entsprechenden Schadens nachvollziehen kann.
Die Höhe der zu zahlenden Beträge bei Kaskoversicherungen durch den Versicherten bemisst sich anhand verschiedener Faktoren. Hierzu zählt etwa das Lebensalter des Kfz Halters, die jährliche Fahrleistung sowie Typ und Fahrzeugklasse des entsprechenden Kfz.
Der Versicherte erwirbt mit dem Abschluss einer Kaskoversicherung nicht nur Rechte sondern ebenso gewisse Pflichten. So erklärt sich von selbst, dass die Verwendung des Kfz gesetzeskonform sein muss. Zudem muss der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges durch andere Personen verhindert werden. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis führt hingegen zu einer berechtigten Zahlungsverweigerung der entsprechenden Kaskoversicherung im Schadensfall. Natürlich müssen der Versicherung eventuelle Umbaumaßnahmen, beispielsweise durch so genanntes Tuning, ebenso gemeldet werden, wie ein Wohnortwechsel des Versicherungsnehmers.
Im Schadensfall muss der Kaskoversicherung innerhalb einer Woche der entsprechende Schaden am Kfz gemeldet werden, um finanzielle Ansprüche an die Versicherung aufrechtzuerhalten. Der genaue Unfallhergang muss auf Verlangen der Versicherung vom Versicherungsnehmer dargestellt werden.
All diese Pflichten sind jedoch im Grunde wohl selbsterklärend und bedürfen keiner großen Nennung.
Vor allem bei finanzierten Kfz ist eine Vollkaskoversicherung zumeist Auflage seitens des Autohändlers respektive des Finanzierungspartners. In anderen Fällen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung jedoch freiwillig.
Weitere Leistungen, die in den Bereich der Autoversicherungen fallen sind neben dem Kfz-Schutzbrief, die Insassenunfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Beschränkt gültig - Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind eine Sonderform der Kfz Zulassung in Deutschland. Sie haben stets einen jährlichen Gültigkeitszeitraum, der auf dem Kennzeichen mit Start und Endmonat des Gültigkeitszeitraums angegeben ist. Ein Saisonkennzeichen macht beispielsweise bei Motorrädern oder Cabriolets in den Sommermonaten Sinn. Der entsprechende Gültigkeitszeitraum kann vom Kfz Halter frei gewählt werden, muss jedoch zwischen zwei und elf Monaten betragen. Anfang und Ende des Zeitraums muss mit vollen Kalendermonaten zusammenfallen. Saisonkennzeichen in ihrer heutigen Form bestehen seit Mitte der 90er Jahre. Durch ein automatisiertes An- und Abmelden fallen für den Kfz Halter keinerlei Gebühren mehr an. Natürlich ruhen die entsprechenden Kfz Versicherungen außerhalb des Gültigkeitszeitraums. Jedoch darf außerhalb dieser Zeit das Kfz nicht bewegt werden.
Der Kfz-Schutzbrief
Ein Kfz-Schutzbrief ist ein Dokument, das dem Versicherungsnehmer Unterstützung seitens des Versicherers in bestimmten Situationen gewährt. Hierzu sind beispielsweise Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder im Falle von Diebstahl des Kfz zu zählen. Heutzutage bieten viele Anbieter von Kfz-Haftpflichtversicherungen optionale Schutzbriefe an. Versicherbar sind hierbei PKW, die privat genutzt werden, Motorräder, Motorroller sowie Campingmobile und – anhänger. Die Leistungen, die der Versicherungsnehmer mit einem Kfz Schutzbrief in Anspruch nehmen kann, variieren im Detail von Anbieter zu Anbieter, sind im Kern jedoch alle gleich. Typische Leistungen sind beispielsweise die klassische Pannenhilfe, die eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit des versicherten Fahrzeuges gewährleistet sowie das Abschleppen des Kfz zur nächstgelegenen Werkstatt. Die hier anfallenden Werkstatt- respektive Reparaturkosten sind allerdings nicht Gegenstand des Kfz-Schutzbriefes.
Kündigung und Wechsel der Kfz-Versicherung
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist zum Vertragsende, dies ist im Regelfall zum Ende eines Kalenderjahres, möglich. In Ausnahmefällen enden Verträge auch unterjährig. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Vertragsende, d.h. dasss meist der 30. November der letzte Kündigungstermin ist.
Natürlich endet die Versicherung beim Wegfall der versicherten Sache. Dies ist beispielsweise beim Verkauf des entsprechenden Kfz der Fall. Die Versicherung muss jedoch von dem Wegfall des versicherten Kfz informiert werden. Eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsnehmers ist zudem bei Beitragserhöhung des Versicherers möglich. Da Kfz-Versicherungen im Regelfall an Jahresverträge gebunden sind, soll der Versicherungsnehmer hier vor Lockangeboten des Versicherungsanbieters geschützt werden.
Im Gegenzug hierzu hat auch der Versicherer das Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrages. Dies geschieht beispielsweise, wenn der Versicherungsnehmer der Zahlung der Versicherungsprämien nicht nachkommt oder im Falle von Versicherungsbetrug.
Preisvergleich
Oftmals kann sich ein Wechsel des Versicherungsanbieters schnell in barer Münze bezahlt machen. So lohnt sich vor Abschluss einer Kfz-Versicherung stets ein ausgiebiger Preisvergleich verschiedener Anbieter von Kfz-Versicherungen. Viele Internetseiten bieten einen solchen Preisvergleich kostenfrei und unverbindlich an. Versteckte Kosten sollten hierbei ebenso berücksichtigt werden wie der Leistungsumfang der entsprechenden Versicherung sowie die Höhe der Eigenbeteilung, insbesondere beim Abschluss von Kaskoversicherungen.
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Andreas Kemper