mCommerce steckt praktisch noch in den Kinderschuhen. Die Abrechnung von mobilen Diensten ist ungleich schwieriger, weil die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Das scheitert an zu kleinen Displays und ungenügenden Bedienkomfort.
mShopping / Mobile Shopping
Mobile Shopping wird ungeheure Wachstumspotentiale vorausgesagt. Ob die Prognosen sich erfüllen, dafür wird im wesentlichen die fortschreitende Verbreitung mobiler Datenkommunikation verantwortlich sein. Je mehr Menschen mobile Datenkommunikation benutzen, desto eher lohnt sich die großflächige Einführung von mPayment und mCommerce.
Doch mShopping kommt nicht so recht aus den Startlöchern. Probleme machen die rechtlichen Unsicherheiten und die schwierige Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Wie soll eine AGB oder ein Warenkorb auf einem kleinen Handy-Display dargestellt werden? Ein Verkaufsprozess, bei dem der Käufer die Übersicht behält, ist auf einem kleinen Display kaum umzusetzen.
Die gesetzlichen Vorschriften für Fernabsatzverträge, die für Online-Shopping gelten, sind auch für mCommerce gültig. Den Anbietern werden bestimmte Informationspflichten auferlegt, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Auf einem großen Bildschirm, wie bei einem Computer, sind diese Vorgaben ohne Probleme einzuhalten. Schwierig wird es, wenn das Display wegen einer kleinen Größe keine leicht erkennbare Platzierung eines Links auf das Impressum zulässt.
Während die Impressumspflicht oder Anbieterkennzeichnung geradeso noch möglich ist, kann die wirksamen Einbeziehung der AGB im mCommerce ernst zu nehmenden Problemen nach sich ziehen. Zur wirksamen Einbeziehung der AGB reicht es nicht immer aus, den Verbraucher auf die AGB hinzuweisen. Der Verbraucher muss vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis bekommen können.
Und eigentlich muss man dem Verbraucher die AGB zum Speichern anbieten. Die meisten verfügbaren Handytypen dürften damit Schwierigkeiten haben. Und es besteht auch die Frage, welches Dokumenten-Format man verwendet.
Momentan sind hauptsächlich technische Unzulänglichkeiten auf der Seite der Endgeräte ein Problem für den mCommerce. In Zukunft wird sich hier noch einiges tun. Allerdings wird es noch einige Jahre dauern, bis Online-Shopping mit einem Handy funktionieren wird.
Wie es heute schon geht, zeigt Neckermann.de auf seiner Mobilfunkplattform Joca. Dort ist nahezu das gesamte Produkt-Sortiment abrufbar. Mit Handy oder PDA kann man auf Produktbilder und Videos zugreifen. Sogar eine Web-TV-Show kann man sich ansehen. Und man kann die Waren über das Mobiltelefon bestellen. Als besonderes Schmankerl kann man den Bestellstatus einsehen.
Auch der Versandhandelsspezialist Otto hat einen speziellen Mobile-Shop für Handys und PDAs. Hier kann man sehr schön sehen, auch mit einem normalen großen Bildschirm, wie ein Online-Shop auf einem kleinen Bildschirm umgesetzt werden kann.
M-Payment / Mobile Payment
Das Handy wird bereits als Ergänzung oder Ersatz der Geldkarte gesehen. Durch berührungsloses Bezahlen von Kleinstbeträgen im öffentlichen Personennahverkehr oder an Automaten würde der Geldbeutel oder die Brieftasche vollständig überflüssig werden. Denn das Mobiltelefon ist jetzt schon der ultimative Begleiter, der fast alles kann. Und deshalb soll das Handy bald zum universellen und sicheren Zahlungsmittel werden.
In Südkorea und Japan sind Mobiltelefone schon ein gängiges Zahlungsmittel. Und in Entwicklungs- und Schwellenländern wird das Handy bereits massenhaft für die Abwicklung von Mikro-Transfers genutzt. Darunter befinden sich viele Menschen, für die ihr Handy-Guthaben auch das erste Bankkonto überhaupt darstellt. In den westlichen Industrie-Nationen kommt die Handy-Brieftasche dagegen nur schleppend in die Gänge. Momentan wird die Entwicklung um M-Payment von Pilotprojekten bestimmt. Zum Beispiel für das Bezahlen in öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Handy.
Das Bezahlen von mobilen Downloads, zum Beispiel Musik gilt als besonders zukunftsträchtig. Wenn Mobile Music in Fahrt kommen sollte, dürfte auch M-Payment eine starke Nachfrage bekommen. Oder Mobile Music kommt erst in Fahrt, wenn M-Payment möglich ist.
NFC Near-Field-Communication
Die GSM Association will mit Near-Field-Communication (NFC) einen einheitlichen Standard für das Bezahlen mit dem Handy etablieren. Die bereits bestehende vertragliche Kundenbeziehung zwischen dem Netzbetreiber und dem Handybesitzer soll dabei für Sicherheit sorgen. Da die Netzbetreiber durch den Mobilfunkvertrag alle relevanten Daten der Nutzer haben, könnte eine Abrechnung mit berührungsloser Bezahlung über die Telefonrechnung möglich sein.Die möglichen Anwendungsgebiete von NFC gehen über das kontaktlose Bezahlen hinaus. Denkbar wäre auch Mobile Banking und das Einlösen von mobilen Gutscheinen. Der elektronische Erwerb von Eintrittskarten ist auch eine Anwendung. Doch dazu braucht man kein M-Payment. Man könnte die Eintrittskarte auch klassisch bezahlen und sich per MMS aufs Handy schicken lassen.




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