In Frankreich gibt es zwei Gerichtszweige, die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit (juridiction judiciaire) einerseits und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (juridiction administrative) andererseits. Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzen, dem Tribunal de Grande Instance (Landgericht), der Cour d'appel (Oberlandgericht) und der Cour de cassation (Kassationsgerichtshof). Daneben finden sich besondere Gerichte, wie das Tribunal d'Instance (Amtsgericht), welches für Streitwerte unter 10.000 Euro zuständig ist, den Juge de proximité (ein nicht-professioneller "Bürgerrichter"), der für Fälle unter 4000 Euro kompetent ist, oder das Tribunal de commerce (Handelsgericht), welches Streitigkeiten zwischen Kaufleuten entscheidet. (mehr zu Recht in Frankreich: http://www.responsabilité-civile.net)



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